21.07.2025  Linktip 

LAWA-AO-KG zu Artikel 9 W-VO


 


Aktuelle Informationen


in Ergänzung


zur Handreichungfür die Wasserwirtschaft
zum 1. Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP)
nach EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) v. 12.06.2025


 


 


 


 


- "living document“ -
Stand: 17.07.2025


Die Erarbeitung und Bereitstellung der Arbeitsgrundlagen durch die EU für die Berichterstattung zur W-VO ist weiterhin nicht abgeschlossen. Gleiches gilt aufgrund des engen Zeitplans für die Abstimmungen auf nationaler Ebene. Aus neuen und überarbeiteten EU-Dokumenten, Nachfragen beim EU-Help­Desk zur W-VO sowie Abstimmungen auf Bundesebene und in Bund-Länder-Gremien ergeben sich deshalb schrittweise ergänzende Vorgaben oder Empfehlungen, die in der o. g. Handreichung noch nicht berücksichtigt werden konnten.


Die nachfolgenden Informationen ergänzen und aktualisieren daher den Sachstand und die Empfehlungen der Handreichung und werden kontinuierlich fortgeschrieben. Die Informationen werden entsprechend der Gliederung der Handreichung dargestellt.


Aktualisierungen dieses Dokuments werden über den Verteiler des LAWA-AO und der AO-KG zu „Art. 9 W-VO“ bekanntgegeben.


 


 


Handreichung, Kap. 2: Grundsätzliches Vorgehen für den 1. Entwurf des NWP


Angaben zu Maßnahmen im Teil C des einheitlichen EU-Formats



  • Entgegen der Darstellung in der Handreichung wird die Meldung von Maßnahmen der Bundesländer und des Bundes auf Programmebene für den Teil C direkt über das Eingabetool des BfN erfolgen. Für diesen Teil der Berichterstattung wird es also keinen Zwischenschritt über die BfG geben.

  • Um Verzögerungen zu vermeiden, wird empfohlen, die Berichterstattung der Maßnahmen auf Basis des einheitlichen EU-Formats tabellarisch bereits vorzubereiten und in das BfN-Eingabetool zu übertragen, wenn dieses bereitgestellt wird. Über die Bereitstellung wird informiert.

  • Sollte ein Land keine eigenen (Förder-)Programme für die Fließgewässerentwicklung ausweisen, wird empfohlen, auf die Meldung passender Bundesprogramme auszuweichen, wenn das Land dort Anträge gestellt hat oder eine Antragstellung plant. Eine Meldung der WRRL-Maßnahmenprogramme ist nicht geeignet, da diese zu unspezifisch sind.


 


Handreichung, Kap. 3: Befüllung des einheitlichen EU-Formats zum 1. Entwurf des NWP


3.1 Zusätzliche Angaben IV des einheitlichen EU-Formats: Hindernis-Verzeichnis



  • Die Informationen zu Bauwerken des Bundes in und an Bundeswasserstraßen werden durch die WSV berichtet. Die Länder werden gebeten, Bauwerke, die in Zuständigkeit des Bundes liegen, in ihrer Datenmeldung herauszunehmen. Die BfG wird über räumliche Auswertungen eine Qualitätssicherung vornehmen, um eventuelle Doppelmeldungen der Länder und des Bundes zu identifizieren. Bei Unklarheiten wird die WSV bilateral auf die betroffenen Länder zugehen.


 


Handreichung, Anhang 1:            Übersicht über die Felder des einheitlichen EU-Formats und die Empfehlungen zum Zeitpunkt und dem Vorgehen der Befüllung


Zusätzliche Angaben IV



  • Feld A4.1 (Hindernis-ID):


Die Zeichenbegrenzung zur Bauwerks-ID-Nummer wird von der EU auf 100 Zeichen erhöht.


 



  • Feld A4.2 (Angaben zum Wasserkörper):


Für das Reporting zum 1. Entwurf des NWP sind das Wasserkörpernetz bzw. die Wasserkörperzuschnitte und -codes basierend auf dem 3. WRRL-Bewirtschaftungszyklus (2022-2027) zu nutzen.


Teil C, Abschnitt 14



  • Feld 14.1.1b (Maßnahmen-ID):


Es wird für den 1. Entwurf des NWP keine bundesweit über alle Artikel hinweg abgestimmte Systematik zur Vergabe der Maßnahmen-ID-Nummern geben. Die IDs können daher entsprechend der Vorgaben des einheitlichen EU-Formats und der Explanatory Notes selbst vergeben werden.


Die Zeichenbegrenzung zur Maßnahmen-ID-Nummer wird von der EU auf 100 Zeichen erhöht.


 


Handreichung, Anhang 2:            Zuordnung der Bauwerkstypologie des MMO-Datensatzes zur Hindernistypologie des MMO-Datensatzes und Empfehlungen zur Berichterstattung



  • Die Bauwerkstypen, die bislang von den Ländern im MMO-Datensatz nicht genutzt und ausgewiesen wurden, sind in der Tabelle im Anhang 2 der Handreichung nicht enthalten. Eine ergänzende Tabelle mit diesen Typen befindet sich in der Abstimmung.


 


Statistiken/Qualitätskontrolle



  • Die BfG hat Statistiken zum MMO-Datensatz bereitgestellt, die von den Ländern und des Bundes zur Qualitätskontrolle ihrer Datenmeldung genutzt werden können: LINK