28.09.2020  Linktip 

Die GEKs enthalten in erster Linie alle notwendigen Maßnahmen, die für eine Erreichung der WRRL-Ziele aus hydromorphologischer (und bedingt hydrologischer Sicht) sowie im Hinblick auf die Gewässerunterhaltung erforderlich sind. Für die Priorisierung der GEK-Bearbeitung wurden 161 Teileinzugsgebiete hinsichtlich ihrer fischbiologischen Bedeutung (z.B. Durchgängigkeit von Gewässern), ihres biologischen Potenzials bzw. ihrer Strahlwirkung und ihrer Bedeutung für die Reduzierung von Nährstofffrachten u.a. bewertet. Die Erarbeitung der GEK erfolgt mittels Vergabe durch die drei zuständigen Regionalabteilungen und wird von einer zentralen LUGV-Projektgruppe gesteuert. Für jedes GEK wird ein so genannter Projektbegleitender Arbeitskreis eingerichtet, um regionale Behörden, Verbände und Interessenvertreter möglichst frühzeitig einzubinden. Bis Ende 2014 werden brandenburgweit für 55 GEK-Gebiete Gewässerentwicklungskonzepte abgeschlossen sein. Weitere GEKs werden b.a.w. nur nach drigendem Bedarf erarbeitet. Es sollten nun erst einmal möglichst viele Maßnahmen aus prioritären GEKs umgesetzt werden. Weitere Informationen zu den GEKs finden Sie auf den Seiten des Landes Brandenburg https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/wasser/gewaesserschutz-und-entwicklung/gewaesserentwicklungskonzepte/